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Ausbildung Prüfung 2 mal nicht bestanden – Was jetzt?

Michael Maag22. Mai 20267 Min. Lesezeit

Zweimal nicht bestanden – was passiert jetzt rechtlich, welche Optionen bleiben und wie du dich für den nächsten Versuch optimal aufstellst.

Ausbildung Prüfung 2 mal nicht bestanden – Was jetzt?

Kurzantwort: Nach zweimaligem Nichtbestehen endet das Ausbildungsverhältnis ohne Abschlusszeugnis. Du hast dennoch konkrete Optionen: Externenprüfung, neue Ausbildung oder — in seltenen Fällen — einen dritten Versuch per Ausnahmegenehmigung. Kein Weg ist verbaut.

Du hast zweimal alles gegeben — und es hat trotzdem nicht gereicht. Das ist eine der schwierigsten Situationen, die eine Ausbildung bereithalten kann. Gleichzeitig ist es nicht das Ende.

Was BBiG § 37 konkret bedeutet

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt in § 37, wie oft du eine Abschlussprüfung wiederholen darfst. Die Prüfung kann insgesamt zweimal wiederholt werden.

Nach zweimaligem Nichtbestehen:

  • Das Ausbildungsverhältnis endet ohne Abschlusszeugnis.
  • Du erhältst eine Bescheinigung über die abgeleistete Ausbildungszeit — diese ist nicht wertlos.
  • Dein Ausbildungsbetrieb ist nicht verpflichtet, dich weiter zu beschäftigen.

Sonderfall: Dritter Versuch per Ausnahmegenehmigung

Einige IHK- und HWK-Kammern können in begründeten Ausnahmefällen einen dritten Versuch genehmigen. Voraussetzungen: nachweisbare besondere Umstände beim ersten oder zweiten Versuch (Krankheit, Prüfungsangst mit Attest). Erster Schritt: direkt bei deiner Kammer schriftlich anfragen.

Deine Optionen nach dem zweiten Nichtbestehen

1. Externenprüfung

Du meldest dich außerhalb eines laufenden Ausbildungsverhältnisses zur Prüfung an. Voraussetzungen (variieren je nach Kammer): in der Regel 1,5-fache Ausbildungszeit an nachgewiesener Berufspraxis.

2. Neue Ausbildung in einem verwandten Beruf

Die bereits absolvierte Ausbildungszeit kann auf die neue Ausbildung angerechnet werden — das verkürzt die Ausbildungsdauer erheblich.

3. Anpassungsfortbildung und Qualifizierungsmaßnahmen

Auch ohne formalen Abschluss gibt es Wege in den Arbeitsmarkt. Die Agentur für Arbeit kann Fördermaßnahmen vermitteln (z. B. nach SGB III § 81).

Wie du dich für den nächsten Versuch optimal vorbereitest

Analysiere, wo es gehakt hat

Beantrage bei deiner IHK oder HWK die Einsicht in deine Prüfungsunterlagen. Du hast ein Recht darauf. Schau dir die Punkteverteilung an.

Lerne anders — nicht mehr, sondern besser

  • Aktives Wiederholen statt passivem Lesen
  • Alte Prüfungsaufgaben unter echten Bedingungen lösen
  • Prüfungssimulationen mit konkretem Feedback

Wie Klausurhelfer.de dich beim nächsten Versuch unterstützen kann

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Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Klausurhelfer.de stellt Hilfsmittel und Beratung zur Verfügung. Für rechtliche Fragen wende dich an deine zuständige IHK, HWK oder einen Anwalt für Arbeits- und Ausbildungsrecht.

FAQ

Was passiert, wenn ich die Abschlussprüfung zweimal nicht bestanden habe — IHK oder HWK?

Das Ausbildungsverhältnis endet ohne Abschlusszeugnis (BBiG § 37). Du erhältst eine Bescheinigung über deine Ausbildungszeit. Weitere Optionen beantragst du direkt bei der zuständigen Kammer.

Gibt es einen dritten Versuch bei der IHK-Prüfung?

Nicht automatisch. Ein dritter Versuch erfordert einen schriftlichen Antrag mit Begründung und liegt im Ermessen der Kammer — kein Rechtsanspruch.

Bekomme ich nach zweimaligem Nichtbestehen gar kein Zeugnis?

Kein Abschlusszeugnis der Kammer. Aber du hast Anspruch auf eine Bescheinigung deines Ausbildungsbetriebs über die Ausbildungsdauer — diese wird für Externenprüfung und Anerkennungsanträge benötigt.

Was kann ich tun, wenn ich Prüfungsangst hatte und deshalb nicht bestanden habe?

Prüfungsangst ist ein anerkannter Faktor. Mit einem ärztlichen Attest stärkt das einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung. Nachteilsausgleiche müssen vor dem Prüfungstermin beantragt werden.

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Michael Maag

Gründer Klausurhelfer.de · 11+ Jahre Erfahrung in der Prüfungsbegleitung

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